Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Bernstein Hotels & Resorts

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der

Bernstein Hotels & Resorts
Agora Invest GmbH
Allee 5, 06463 Meisdorf, (nachfolgend: „Hotel“)

und

einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB oder einem Unternehmer i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend: „Kunde“)

über sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen, anderen Räumlichkeiten und Gegenständen sowie für sämtliche in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (nachfolgend: „Hotelleistungen“). Diese Vertragsbedingungen gelten jedoch nicht für Angebote, welche Pauschalreisen im Sinne des §§ 651 a ff BGB darstellen. Diesen Verträgen werden ggf. gesonderte Allgemeine Reisebedingungen zugrunde gelegt.


§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Hotelleistungen, bis auf Leistungen, die Pauschalreisen i.S.d. § 651 a BGB darstellen. Im Falle von Veranstaltungen geht der § 4 den übrigen Bestimmungen dieser AGB vor.

  2. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Von diesen AGB abweichende Regelungen werden zudem nur mit ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch das Hotel wirksam.

  3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie eine anderweitige Nutzung der Räumlichkeiten als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Soweit der Kunde Verbraucher ist, wird § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen.


§ 2 Vertragsschluss

  1. Vertragspartner sind der Kunde und das Hotel.

  2. Die Leistungen des Hotels werden über die eigene Website vertrieben. Die Darstellung der Leistungen stellt keinen rechtlich bindenden Antrag, sondern einen unverbindlichen Katalog dar, der den Kunden seinerseits zur Angebotsabgabe auffordert. Ferner ist die Angebotsabgabe durch den Kunden telefonisch und per E-Mail möglich. Die Annahme erfolgt durch das Hotel.

  3. Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt wird/werden. Die Annahme kann formfrei, also insbesondere auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Eine auf einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nachfolgende Buchungsmitteilung des Hotels in Schrift- oder Textform bestätigt lediglich den Vertragsschluss.

  4. Das Hotel wird dem Kunden den Vertragsschluss bestätigen. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Kunden und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Kunde nicht umgehend nach Erhalt der Bestätigung ausdrücklich widerspricht.

  5. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten dem Hotel wie folgt schriftlich vorliegen:
    - voraussichtliche Zimmerbelegung/Namensliste zur vorgesehenen Personenzahl bis 28 Tage vor Anreise
    - definitive Zimmerbelegung/Namensliste bis 10 Tage vor Anreise

Bei Zuwiderhandlung dieser Informationspflicht des Kunden ist dem Hotel ein Rücktritt nach § 6 und die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen, möglich.


§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Leistungen zu erbringen. Sollten bestellte Zimmer und/oder Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz anzubieten.

  2. Erhält der Kunde bei Vollpension am ersten Tag im Hotel ein Mittagessen, so endet die Leistung mit dem Frühstück; beginnt sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird im Allgemeinen das Abendessen gegeben.

  3. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag erhoben..

  4. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und für weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarte bzw. übliche Preise des Hotels zu zahlen. Das gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

  5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein auf derartige Leistungen berechnete Preis wegen Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Kosten, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Die Preise können ferner vom Hotel erhöht werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

  6. Rechnungen vom Hotel ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden

  8. Mit Angabe einer E-Mail-Adresse erklärt sich der Kunde einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

  9. Der im Rahmen des Vertrages bzw. der Reservierung vereinbarte Preis ist, soweit nichts anders vereinbart ist, wie folgt zu zahlen:

    1. Bei Rückbestätigung der Reservierung von Hotelzimmern ist eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch EUR 50,00 bis 30 Tage vor Anreise zu leisten.

    2. Für Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen gilt nachfolgende Zahlungsweise:

      • -  50% des vereinbarten Gesamtbetrages des Vertrages ist zahlbar und fällig bis spätestens 60 Tage vor Anreisetag bzw. Veranstaltungsbeginn.

      • -  Die verbleibende Gesamtforderung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

      • -  Bei Rechnungsunstimmigkeiten ist der Vertragspartner des Hotels berechtigt, den strittigen Teil bis zur Klärung einzubehalten. Der unstrittige Rechnungsbetrag ist innerhalb vorgenannter Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.

    3. Alle anderen Forderungen des Hotels werden bei Abreise des Gastes fällig und sind im Hotel zu erfüllen.

    4. Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtungen bleibt daher der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert/oder auf Grund besonderer Rechnungsstellung und Vereinbarung erst später fällig wird.

    5. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Ausgleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben.

  10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

  11. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an das Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann das Hotel stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.

  12. Für Umbuchungen seitens des Kunden kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € berechnet werden.

  13. Im Falle der Erhebung einer Kurtaxe, Fremdenverkehrs- oder Kulturförderabgabe („Bettensteuer“) oder vergleichbare Abgaben, ist diese vom Gast separat gemäß den geltenden Bedingungen zu entrichten.


§ 4 Regelungen zu Veranstaltungen

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl von bis zu 5% nach oben muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn beim Hotel beantragt werden. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

  2. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

  3. Nehmen weniger als die vom Kunden im Rahmen der Buchung angegebenen Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist der Kunde nicht berechtigt, den vereinbarten Veranstaltungspreis zu mindern. Ist die Teilnehmerzahl größer als die vereinbarte Anzahl der Teilnehmer, ist das Hotel berechtigt die Abrechnung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl vorzunehmen.

  4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dass Hotel trifft ein Verschulden.

  5. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  6. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

  7. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

  8. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

  9. Dem Kunden obliegt es als Veranstalter alle für die Durchführung der Veranstaltung ggf. notwendigen behördlichen Erlaubnisse / Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Veranlassung und eigene Kosten zu beschaffen und im Übrigen anfallende Gebühren und Kosten (GEMA etc.) direkt gegenüber der anfordernden Stelle zu entrichten. Ihm obliegen weiter die Einhaltung der diesen Erlaubnissen / Genehmigungen folgenden Auflagen sowie die Beachtung aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung, dies gilt auch wenn dies bei der Durchführung der Veranstaltung Rechte Dritter, so z.B. Urheberrechte, berührt. Sollten dennoch Forderungen gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden, so stellt der Kunde das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

  10. Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Dieses hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, sofern durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels, aber auch die Interessen der Bernstein Hotels & Resorts beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. Unternehmens, auch der weiteren Geschäftspartner und Gäste, zu gefährden droht. Bereits die ernsthafte Besorgnis begründet das Recht des Hotels zur Absage der Veranstaltung. Kunden stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche zu.

  11. Störungen an vom Hotel zu Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung nicht zu vertreten hat.

  12. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

  13. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis zu verlangen. Erfolgt der Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Ausstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.

  14. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleibende Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den genutzten Raum, berechnen. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder in der geforderten Höhe entstanden ist.

  15. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden aus einer Veranstaltung sechs Monate ab dem Ende der Veranstaltung.


§ 5 Rücktritt des Kunden

  1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Ansonsten ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

  2. Das Hotel hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn des Hotels sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnisse von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Leistung festgelegt.

    Die sich hierdurch ergebenden Entschädigungen berechnen sich wie folgt:

    Pauschalierter Schadenersatz des Hotels
    Für Zimmerreservierungen unter 9 Zimmern gelten folgende Bedingungen.

    Individualreservierungen:

 

5-8 Zimmer 2-4 Zimmer 1 Zimmer

10 Tage vorher kostenfrei 5 Tage vorher kostenfrei 2 Tage vorher kostenfrei

Für Veranstaltungsreservierungen unter 9 Zimmer:

5-8 Zimmer 2-4 Zimmer 1 Zimmer

21 Tage vorher kostenfrei 12 Tage vorher kostenfrei 7 Tage vorher kostenfrei

Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist werden die Zimmer zu 90 % in Rechnung gestellt.

Für Zimmerreservierungen und Pauschalreisen zwischen ab 9 und 25 Zimmern gelten außerhalb von Messezeiten folgende Bedingungen:

Für eine Zimmeranzahl von 9-25:

  • -  Nach Vertragsunterschrift bis zum 4. Monat vor vereinbarten Anreisetag berechnen wir 10 % des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 4. Monat und bis zum 2. Monat vor vereinbarten Anreisetag berechnen wir 20 % des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 2. Monat und bis zum 1. Monat vor vereinbarten Anreisetag berechnen wir 50 % des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 1. Monat und bis zum 14. Tag vor vereinbarten Anreisetag berechnen wir 80 % des Leistungspreises

  • -  Zwischen den 14. Tag und bis zum Anreisetag berechnen wir 90 % des Leistungspreises.

    Für Zimmerreservierungen zwischen 26-49 Zimmern gelten folgende Bedingungen:

  • -  Nach Vertragsunterschrift bis zum 8. Monat vor vereinbarten Anreisetag berechnen wir 10 % des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 8. Monat und bis zum 4. Monat vor vereinbarten Anreisetag berechnen wir 20 % des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 4. Monat und bis zum 2. Monat vor vereinbarten Anreisetag berechnen wir 50 % des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 2. Monat und bis zum 1. Monat vor vereinbarten Anreisetag berechnen wir 80 % des Leistungspreises

  • -  Zwischen den 1. Monat und bis zum Anreisetag vor vereinbarten Anreisetag berechnen wir 90 % des Leistungspreises

    Für Veranstaltungen inkl. oder exkl. Zimmer:

  • -  Nach Vertragsunterschrift bis zum 12. Monat vor vereinbarten Anreise- /Veranstaltungstag berechnen wir 20% des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 12. Monat und bis zum 6. Monat vor vereinbarten Anreise-/Veranstaltungstag 40 % des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 6. Monat und bis zum 3. Monat vor vereinbartem Anreise-/Veranstaltungstag 60 % des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 3. Monat und bis zum 1. Monat vor vereinbartem Anreise-/Veranstaltungstag 80% des Leistungspreises;

  • -  Zwischen den 1. Monat und bis zum vereinbarten Anreise- /Veranstaltungstag 90% des Leistungspreises.

  1. Sollte kein Leistungspreis im Voraus festgelegt sein, gilt der Mindestmenüpreis in Höhe von €37,00 pro Person.

  2. Nicht Anreisen = No Shows ohne vorheriger Stornierung werden mit 90% in Rechnung gestellt.

  3. Dem Kunden steht auch hier der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Ebenso behält sich das Hotel vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweisen kann, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die vorgenannte Entschädigungspauschale entstanden sind.


§ 6 Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Abs. 7 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist

    das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag nach Fristsetzung berechtigt.

  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zu

    treten, beispielsweise falls:

    - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,

    - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
    - Veranstaltungen mit politischem Charakter, Sekten, rechtsextreme Gruppierungen - die sich nicht bereits bei der Anmeldung deutlich als solche gekennzeichnet und ihr Vorhaben über die Art und Inhalte der Veranstaltung dem Hotel gegenüber schriftlich dargelegt haben und die schriftliche Zustimmung des Hotels erhielten. Dies gilt auch für die Beendigung bereits begonnener Veranstaltungen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Das Hotel braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahme nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zu Sicherungsmaßnahmen.

  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


§ 7 Bereitstellung, Übergabe, Rückgabe von Räumlichkeiten

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und es muss die Zimmerrückgabe (Check-out-time) bis 10:00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Bei späterer Abreise nach 10:00 Uhr bleibt es dem Hotel vorbehalten, Ersatz des Schadens oder von Aufwendungen geltend zu machen.

  3. Das Hotel hat das Recht, über die Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu verfügen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt kein Zimmerbezug durch den Kunden erfolgt. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Bei garantierten Reservierungen durch Vorauszahlung oder Angabe der Kreditkarten-Nr. eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens gilt dieses Recht des Hotels nicht.

  4. Das Hotel verfügt ausschließlich über Nichtraucherzimmer. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in diesen Gästezimmern zu rauchen. Das Rauchen ist lediglich an eindeutig gekennzeichneten Orten erlaubt. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen als entgangenen Gewinn zu verlangen.


§ 8 Haftung, Verjährung

  1. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung vorliegt.
  2. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Es haftet für von ihm zu vertretende Schäden. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, dass Hotel rechtzeitig auf die mögliche Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  3. Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 1.000,00 € oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500,00 € einbringen, ist eine gesonderteAufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen.

  4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

  5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Kosten und Risiko des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet eine angemessene Gebühr.

  6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels.


§ 9 Allgemeine Hinweise

  1. Haustiere dürfen von den Kunden gegen eine Gebühr von EUR 15,00 pro Tag mitgebracht werden. In öffentliche Räume wie Restaurant, Bar, Club, Schwimmbad, Badestrand etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

  2. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen.

  3. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung

    nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer 6-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem

    Zeitpunkt werden die Gegenstände verwertet.

  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das

    Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben.

    Eine Haftung des Hotels bestimmt sich dabei nach § 8.

  5. Transport - Bei der unentgeltlichen Beförderung von Personen und Gepäck ist die Haftung des

    Hotels für Personen- und Sachschäden auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt.

  6. Kurtaxe - Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Übernachtungspreis enthalten. Sofern im Prospekt nichts anderes erwähnt ist, ist sie unmittelbar am Ort zu zahlen. Die Angaben in

    einem Prospekt können nur Richtwerte sein.


§ 10 Datenschutz

Hinweise zum Umgang mit Daten sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.


§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - gilt, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens als vereinbart.

  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

  4. Das Hotel nimmt nicht an Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen verpflichtend würde, informiert das Hotel den Kunden hierüber in geeigneter Form. Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Solchen Auftraggebern, die Verbraucher sind, gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Internetplattform zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform kann über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht werden.

  5. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahekommenden Regelung im beiderseitigen Interesse. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Sie können unsere Allgemienen Geschäftsbedingungen hier downloaden: